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View Full Version : The TÜV Thread (german language only)


Winrich
09-16-2003, 09:51 AM
In diesen Thread werde ich alle Infos zur Zulassung eines Kitcars reinstellen.

Winrich
09-16-2003, 09:52 AM
Einzelbetriebserlaubnis

Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (EBE)

Einzelbetriebserlaubnisse (EBE gemäß § 21 StVZO) zur Zulassung von Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sind in folgenden Fällen nötig:

Einzelanfertigung von Fahrzeugen
in Kleinserie produzierte Fahrzeuge
aus dem Ausland importierte Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen nach individuellen Vorstellungen
Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke
Fahrzeuge, deren Betrieberlaubnis erloschen ist, da sie länger als 18 Monate durch die Zulassungsstelle abgemeldet waren
Basis für unsere Prüfungen bilden EG-Richtlinien sowie § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Fällt das Gutachten positiv aus, so erteilt die Zulassungsstelle anschließend eine Einzelbetriebserlaubnis durch Ausstellung des Fahrzeugscheins.

Bitte beachten Sie:
Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden. Mit der Aufgabe der TP ist in Berlin und den neuen Bundesländern DEKRA beauftragt.

Winrich
09-16-2003, 09:53 AM
http://www.friesland.de/service/formulare/Antrag_Zuteilung_Fahrzeugbrief.pdf

Winrich
09-16-2003, 09:59 AM
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepaß
Versicherungsdoppelkarte
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)
ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung
technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (entfällt bei EG-Typengenehmigung) und HU-Bericht für § 21 StVZO
Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
Vollmacht für Beauftragten
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
bei Firmen: Handelsregister-Nummer
Gebühr: 55,60 € (evtl. plus 15,30 € bei ungetyptem Kfz)


Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepaß
Versicherungsdoppelkarte
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
ausländische Kfz-Papiere + evtl. EG-Typengenehmigung
ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG- Mitgliedsstaaten)
Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen ausEG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6 000 km beträgt)
technisches Gutachten gem. § 21 StVZO
Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
Bescheinigung über Abgasuntersuchung (Aufgabe des amtlich anerkannten Sachverständigen)
Vollmacht für Beauftragten
bei Firmen: Handelsregister-Nummer
Gebühr: 55,60 € (evtl. plus 15,30 € bei ungetyptem Kfz)

Winrich
09-16-2003, 10:06 AM
Eintragung als schadstoffarmes Fahrzeug

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis des Abgasreinigungssystems,
Einbaubescheinigung einer Fach- oder AU-Werkstatt, Bescheinigung des Fahrzeugherstellers über die Einstufung als schadstoffarmes Fahrzeug ohne Änderung am Fahrzeug

Winrich
09-16-2003, 10:20 AM
TÜV EUSKIRCHEN VERLANGT ZUR VOLLABNAHME EIN FESTIGKEITSGUTACHTEN DER MGFK KARROSSE DES KIT CARS: DAS AUTO IST BEREITS SEIT 1979 in england im strassenverkehr legal als elysee sprint s1 zugelassen (...)

Mik
09-16-2003, 07:08 PM
Und nu? :)

K1 ist im moment am arbeiten daran TUV zu kriegen... Kennst du dich aus damit? Vielleicht koenntest du den helfen! :)

Ich will so bald wie moeglich einen kit bauen.... aber nur wenn er TUV hat! :)

Mein deutsch is nicht so gut - sorry.

Winrich
09-17-2003, 02:42 AM
Genau so ist es bei mir: Ich möchte auch einen Attack mit TÜV, allerdings soll meiner einen Ford-V6 haben, d.h. er unterscheidet sich vom Standardmodell mit dem Honda-I4.
Daher das ganze Theater mit Einzelabnahme usw.

Das Problem ist auch, dass die Anbieter sich nicht so gerne in die Karten schauen lassen: Ein Firma in München wird die Attack Roadster ja als turnkey mit Ford-V6 verkaufen, die haben also sicher einige Gutachten, die ich sehr gut brauchen könnte (z.B. Festigkeitsgutachten, Abgasgutachten, sicherheitstechnische Prüfung). Die haben dafür aber Geld bezahltund werde das Zeug nicht irgendeinem Freak umsonst rausgeben.

Der nächste Schritt wird also sein, dass ich den TÜV mal direkt kontaktiere. Dazu habe ich aber erst in ein paar Tagen (Wochen?) Zeit. Man muss da erfahrungsgemäß ewig warten...

Aus der Oldtimer-Szene gibt es ja Erfahrungen mit Replikas. Da habe ich auch ein paar Kontakte, bis jetzt aber nur wenig verwertbare Infos.

Spanky
09-17-2003, 07:40 AM
Thanks for maybe posting some really good information that 99% can not understand.:p

Winrich
09-17-2003, 07:50 AM
Originally posted by Spanky
Thanks for maybe posting some really good information that 99% can not understand.:p

A translation of all this german legal stuff is completely useless for Attack fans outside Germany. The terms are very specific. The regulations only apply to cars which are to be licensed for driving on german streets.
That's why I keep this thread in german.
If there are any results which might be interesting for the attack factory or fans outside Germany, I will post it here in english language
- well, in my continental english ;)

asianflava
09-17-2003, 09:05 PM
I got curious so I stuck this page in the babelfish translator. although the words are now in English, I still have no idea what they are talking about. I guess it is about getting registered in Germany.

Winrich
09-18-2003, 03:32 AM
von www.uscars24.de (redaktionell überarbeitet):
"Nachdem das Fahrzeug vom TüV abgenommen und im Besitz eines deutschen Fahrzeugbriefes ist, muß es mit den jeweiligen Ausnahmegenehmigungen versehen werden.

Was genau ist eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn importierte Fahrzeuge nicht den deutschen Bestimmungen nach §70 der StVZO entsprechen, wird in einigen Fällen eine "Ausnahme" in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges gemacht.


Ein Beispiel dafür ist die Leuchtweitenregulierung (§50/8).
Bei allen deutschen Fahrzeugen ist die Leuchtweitenregulierung seit dem 01.01.1990 Pflicht. In bestimmten Fällen wird dann eine Ausnahmegenehmigung vom Strassenverkehrsamt oder vom Regierungspräsidenten erteilt um extrem hohe Umrüstkosten zu vermeiden.

Weitere Ausnahmegenehmigungspunkte sind u.a.:
§ 49a - 51, 53, 53a und 54
Lichttechnische Einrichtung
§ 22A/1
Nicht bauartgenehmigte Hauptscheinwerfer
§ 59/2
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach Richtlinie 76/114/EWG muss unbeschadet an zugänglicher Stelle am vorderen Teil des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.
§ 60/1
Kennzeichengröße und Beschriftung
§ 41/18
EG-Bremsanlage
§ 38a
Diebstahlsicherung
§ 39A/2
Bestätigungseinrichtungen
55A/1
Elektromagnetische Verträglichkeit

Da die Anzahl der Ausnahmegenehmigungs-Punkte von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden sind, ist die amtliche Gebühr dafür unterschiedlich hoch."

Winrich
09-18-2003, 03:42 AM
von www.tuev24.de (redaktionell überarbeitet):
"Bis zum anmeldefertigen Fahrzeug
sind folgende Dinge erforderlich:
√ Beantragung der Kraftfahrtbundesamt-Auskunft
√ Zusammenstellung der notwendigen Papiere:
ausl. Brief,
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung,
Kraftfahrtbundesamt-Auskunft,
Fahrzeugdatenblatt,
erforderliche Gutachten und der Abgasnachweis/
Gutachten (<- genau das wird das Problem sein, Anm. d. Red.)
√ Umbau des Fahrzeuges auf die geltende StVZO
√ Beantragung des deutschen Fahrzeugbriefes
√ TüV-Vorführung und TüV-Abnahme
√ Erstellung dt. Kfz.-Brief und Einholung der Ausnahmegenehmigung
√ Abgasuntersuchung (AU), erforderlich bei gebrauchten Fahrzeugen mit Otto-Motoren mit Kat ab Bj. 01.07.1969 und Diesel-Motoren ab 01.01.1977
Erst nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, ist das Fahrzeug zulassungsfertig und kann beim heimischen Straßenverkehrsamt/ Landratsamt angemeldet werden."

[Infos von www.uscars24.de und www.tuev24.de sind copyright Firma Heimann & Thiel GbR Wuppertal, übrigens eine sehr gut gemachte Site! Im Angebot u.a. Nachrüstung Wegfahrsperre]

Winrich
09-18-2003, 03:57 AM
www.frank-witte-gmbh.de

Spanky
09-18-2003, 06:40 AM
Thank you for your time.